“Verantwortung … was?” wird sich manch einer fragen. Verantwortungsarten sind
Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, d.h. für die Deutschland international besondere Verantwortung hat, weil sie nur hier vorkommen oder weil ein hoher Anteil der Weltpopulation hier vorkommt.
Das Bundesamt für Naturschutz hat 25 Tier- und 15 Pflanzenarten identifiziert, für die Deutschland international die Verantwortung trägt:
Vögel: Rotmilan, Bergente, Goldregenpfeifer, Kiebitz, Mittelspecht, Trauerente, Zwergschwan;
Kiebitz, Mittelspecht und Rotmilan sind demnach also Verantwortungsarten für unseren “Bereich”, weil sie immer wieder auch hier beobachtet werden!
Säugetiere: Bechsteinfledermaus, Gartenschläfer, Mopsfledermaus, Sumpfspitzmaus, Wildkatze
Fische: Barbe, Tiefenmoräne;
Insekten: Apollofalter, Forels Kerbameise, Goldener Scheckenfalter, Gruben Großlaufkäfer, Heldbock, Schwarzer Apollo;
Weichtiere: Abgeplattete Teichmuschel, Flussperlmuschel, Gemeine Malermuschel;
Pflanzen: Arnika, Bayrisches Löffelkraut, Breitblättriges Knabenkraut, Gelbes Galmei-Stiefmütterchen, Graue Skabiose, Pfingstnelke, Reichenbachs Zittergras-Segge, Scheiden-Gelbstern, Serpentin-Streifenfarn, Stengelloser Tragant, Sumpf-Bärlapp, Sumpfenzian, Tide-Wasserfenschel, Weichhaariger Pippau, Weißes Schnabelried.
Amphibien: Feuersalamander, Gelbbauchunke;
2 Handlungsziele zur Verantwortlichkeit:
1) Wiederherstellung und Sicherung der Lebensräume der Arten, für die Deutschland eine besondere Verantwortung trägt;
2) Sicherung der Bestände aller heute gefährdeten Arten und solcher, für die Deutschland eine besondere Verantwortung trägt.
Den einzelnen Bundesländern bleibt es unbenommen, zusätzliche Listen mit Verantwortungsarten
(eben spezifisch für das jeweilige Bundesland) zu erlassen:
In Sachsen-Anhalt ist das z.B. für Feldhamster und Kammolch,
in Rheinland-Pfalz für Smaragdeidechse und Gottesanbeterin geschehen.