Wildunfälle - Was ist zu tun?
- Sind Personen verletzt, die Rufnummer 112 wählen und Erste Hilfe leisten.
- Auch ohne Verletzte muss immer die Polizei unter der Rufnummer 110 verständigt werden. Geben Sie Ihren genauen Standort durch. In vielen Bundesländern muss bei einem Wildunfall zusätzlich noch ein Jäger informiert werden. Bitten Sie darum, dass Ihnen der Jäger eine Wildschadenbescheinigung aushändigt.
- Am Telefon: genaue Angaben zu Name, Zeit, Unfallort (Straßenbezeichnung, Kilometerstein, Fahrtrichtung), Hergang, ggf. verletzte Personen und Wildtiere abfragen und notieren, falls erforderlich Polizei und Krankenwagen anfordern!
- Am Unfallort: Eigensicherung beachten! Warnweste tragen, Warnblinkanlage einschalten, Warndreieck und Blinklampen aufstellen, u. U. beide Fahrtrichtungen absichern!
- Unfallbeteiligte beruhigen und in Sicherheit bringen; Erste Hilfe leisten; Personen an der Verfolgung von verletztem Wild hindern!
- Fachgerechte Tötung von verletztem Wild: Zuschauer wegschicken!
- Wildbergung: Gummihandschuhe tragen, Wild fachgerecht versorgen, bei Verwertung Fleischhygiene-Bestimmungen beachten!
- Bei flüchtigem Wild: Fluchtrichtung erfragen, Pirschzeichen markieren, Fahrzeug auf Spuren untersuchen!
- Nachsuche auf Schalenwild nur bei ausreichender Erfahrung und brauchbarem Hund selbst durchführen; sonst Schweißhundführer bei einer anerkannten Schweißhundestation anfordern und einweisen!
- Nachsuche auf sonstiges Niederwild mit brauchbarem Jagdhund: Wegen Straßennähe Feldleine verwenden!
- Verletzte Tiere nicht anfassen, da sie sich wehren könnten
- KFZ-Schaden mit Haarwild: Bescheinigung für Teilkaskoversicherung ausstellen!
- Entsorgung: rechtliche Vorschriften beachten!
- Wichtig: Das angefahrene Wild darf vom Unfallort nicht entfernt werden, sonst droht eine Anzeige wegen Wilderei. Das kann eine Strafe nach sich ziehen.
Broschüre: Faltblatt Wildunfälle