… ist eine häufig gestellte Frage, die der NABU-Fledermausexperte im Kreis HS, Michael Straube, im folgenden Artikel professionell beantwortet:

junge Zwergfledermäuse (man beachte die Größenverhältnisse!)
junge Zwergfledermäuse (man beachte die Größenverhältnisse!) (Fotos: Michael St.)

Wie bei den meisten Tieren herrscht derzeit auch in den Quartieren der Fledermäuse emsiges Treiben. Die Jungen, die im Mai oder Juni geboren wurden, wachsen kräftig heran und bereiten sich auf ihre ersten Flugstunden vor. Da aber auch kleine Fledermäuse neugierig sind, fällt das ein oder andere Tier aus seinem Unterschlupf und verliert den Kontakt zur Mutter. Derzeit werden gehäuft junge Fledermäuse gefunden und dem NABU HS gemeldet.

Großer Abendsegler
Großer Abendsegler

Im Falle eines Fundes sollte man folgendermaßen handeln:

Die kleine Fledermaus vorsichtig mit Handschuhen oder einem Tuch in einen Karton setzen und abends auf einen Holzblock oder einen anderen rauen Gegenstand unerreichbar für Katzen an die frische Luft stellen oder bei bekannten Fledermausquartieren an die Wand darunter setzen. Fliegt eine Mutter vorbei, wird das Kleine sie rufen und die Alte trägt es in ihr Heim zurück. Die Chance dafür ist in den ersten beiden Nächten nach dem Fund recht groß. Wichtig ist, dem Tier Wasser zu geben, indem man einen Stift oder Ähnliches in Trinwasser taucht und die Tropfen an die Schnauze hält.

Fledermausquartier
Fledermausquartier

 

Die Aufzucht kleiner Fledermäuse in Menschenobhut ist schwierig. Selbst wenn es gelingt, die Tiere groß zu ziehen und zum Fliegen zu bringen, sind sie verloren und verhungern, sobald man sie in die Freiheit entlässt. Sie müssen dann ganz schnell lernen, mit ihren Ultraschallrufen Insekten zu finden und zu fangen. In dieser Zeit werden sie normalerweise noch vom Muttertier versorgt.

Die meisten im Kreis HS gefundenen Fledermäuse sind aber aber gar keine Babys mehr, sondern Zwergfledermäuse, die auch ausgewachsen nur knapp daumengroß sind (s.Foto o.).

kleiner Abendsegler
kleiner Abendsegler

 

Wie alle Fledermausarten sind sie gesetzlich geschützt. Fledermäuse dürfen nicht gefangen oder getötet werden und auch ihre Quartiere stehen unter Schutz!

Daher appelliert der NABU HS an alle Qurtierbesitzer und -kenner, die Tiere jetzt unbedingt in Ruhe zu lassen und Arbeiten an von Fledermäusen bewohnten Dächern und Verkleidungen bis mindestens Anfang August, besser noch bis Ende September zu verschieben.

Das ist auch im Interesse des Menschen, frisst jede Fledermaus doch mehrere hundert bist tausende kleine Insekten pro Nacht.

Bei Fragen zu und Problemen mit den kleinen Nachtschwärmern hilft der NABU HS gerne weiter.

Kontakt über Michael Straube, Tel. 0177-8892450 . Weitere Infos unter >>>   www.fledermausschutz.de <<<


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