NABU wünscht sich von Baumfällern:

Bitte achtet auf Winterschläfer

Herbst und Winter sind die Zeiten der Ernte für die Förster. Aber auch mancher Gartenbesit­zer nutzt die Winterszeit, um störende oder gefährliche Bäume zu fällen. Ist man sich nicht schlüssig, ob ein Baum tatsächlich bruchgefährdet ist oder ob er aufgrund seiner Schönheit und seiner positiven Wirkungen (Sauerstoff, Luftfilter, Nistplatz, Landschaftsbild) noch ein paar Jahre stehen darf, sollte man den Rat eines Experten einholen. Adressen dazu haben die Kommunal- und Kreisverwaltungen.

Ein Eichhörnchen hat es sich in einem Nistkasten gemütlich gemacht! Quelle. www.mecklenburg-vorpommern-nabu.de
Ein Eichhörnchen hat es sich in einem Nistkasten gemütlich gemacht! Quelle. www.mecklenburg-vorpommern-nabu.de

In jedem Fall muss man noch vor dem Ansetzen einer Säge nach Baumhöhlen Ausschau halten, in denen möglicherweise Fledermäuse, Eichhörnchen oder Siebenschläfer ihren Winterschlaf halten. Diese Tiere sind gesetzlich geschützt und dürfen nicht getötet werden. Zumindest bei den Fledermäusen sind die Quartiere auch dann streng geschützt, wenn gerade keine Tiere anwesend sind.

Eine Fledermaus, die sich an einem Ast "aufgehängt" hat

Falls dennoch von einem Baum eine Gefahr ausgeht, ist zu überlegen, ob das Kappen einzelner Äste oder der Krone nicht vorerst ausreicht. Damit kann der Stamm noch jahrelang Höhlenbewohnern und holzfressenden Insekten und Pilzen als Nahrung und Lebensraum die­nen – ein Mini-Biotop sozusagen. Auch Steinkäuze lieben hohle Bäume als Niststandort.

Zwei kleine Siebenschläfer. Sind sie nicht süß!! Quelle: www.altenburg.nabu-thueringen.de
Zwei kleine Siebenschläfer. Sind sie nicht süß!! Quelle: www.altenburg.nabu-thueringen.de

Werden Fledermäuse gefunden herrscht höchste Eile. Einige Tiere sind vielleicht durch den Sturz des Astes oder Baumes verletzt worden oder durch die Motorsäge umgekommen, die anderen werden sicher aufgeweckt und versuchen zu entkommen. Bei Temperaturen unter Null Grad gelingt es ihnen aber kaum, eine andere Baumhöhle zu finden. Daher muss die Arbeit an diesem Stück sofort beendet, das Einschlupfloch verstopft und der amtliche oder ehrenamtliche Fledermausschutz verstän­digt werden, nämlich der Naturschutzbund NABU Heinsberg bzw. die Untere Landschaftsbehörde/Kreis Heinsberg. Der NABU wird die Tiere dann geschützt überwintern und bei geeigneten Temperaturen wieder freilassen.

Text: NABU Heinsberg

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